Empfehlungen zur RSV-Impfung
Laut der Ständigen Impfkommission des Robert Koch Instituts (STIKO) sollten die folgenden Personen eine einmalige RSV-Impfung erhalten:
- Alle Personen ab 75 Jahre
- In einer Pflegeeinrichtung lebende Personen
- Personen ab 60 Jahre, bei denen eine oder mehrere der folgenden Erkrankungen in schwerer Ausprägung bestehen:
- Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (Asthma, Chronische Bronchitis/COPD)
- Chronische Herz- oder Kreislauferkrankungen
- Diabetes mellitus ("Zuckerkrankheit") mit Komplikationen
- Hämato-onkologische (bösartige) Erkrankungen
- Chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
- Angeborene oder erworbene Immunschwäche
Leichte oder unkomplizierte bzw. medikamentös gut kontrollierte Formen der genannten chronischen Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher.
Sollten Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, vereinbaren Sie bitte einen Sprechstundentermin. Die Impfung wird üblicherweise über eine kleine Spritze in den Schultermuskel verabreicht. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bitte bringen Sie Ihr Impfbuch (gelbes Heftchen) mit.