Empfehlungen zur Masernimpfung
Laut der Ständigen Impfkommission des Robert Koch Instituts (STIKO) sollten die folgenden Personen eine einmalige Masernschutzimpfung erhalten:
Alle
nach 1970 geborenen Personen,
- die bisher keine Masernimpfung erhielten,
- die in der Kindheit nur eine Masernimpfung erhielten oder
- bei denen der Masernimpfstatus unklar ist,
sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder im Gesundheitsdienst tätig sind.
Sollten Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, vereinbaren Sie einfach einen Sprechstundentermin. Die Impfung wird üblicherweise über eine kleine Spritze in den Schultermuskel verabreicht. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bitte bringen Sie Ihr Impfbuch (gelbes Heftchen) mit.